Bundeskartellamt: Fusion von ddp und AP nicht anmeldepflichtig
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am 20. Juli 2010
Der für September geplante Start der dapd-Nachrichtenagentur hat eine wichtige Hürde genommen: Das Bundeskartellamt wird sich nicht gegen die Übernahme des deutschen Dienstes der Associated Press (AP) durch den Deutschen Depeschendienst (ddp) sperren. Das sagte am Dienstag ein Sprecher der Bonner Behörde dem epd.
Im Dezember 2009 hatten die ddp-Privateigentümer Peter Löw und Martin Vorderwülbecke den deutschen Ableger der international operierenden AP übernommen, dies aber nicht der Fusionskontrolle gemeldet. Die Deutsche Presse-Agentur (dpa) hatte dies bemängelt und beim Kartellamt eine Prüfung angemeldet.
Vorderwülbecke und Löw wollen den Marktführer dpa nach eigener Aussage “verzichtbar” machen und dafür im Spätsommer aus ihren bislang streng getrennt geführten Diensten ein gemeinsames Angebot schnüren. Ein Anwalt der dpa hatte angemahnt, dass der Zusammenschluss die Zahl der Wettbewerber bei Nachrichtenagenturen erheblich reduziere und so “erkennbar die Angebotsvielfalt im Bereich der Presse berührt”.
Wie Behördensprecher Kay Weidner dem epd sagte, habe die Prüfung nun ergeben, dass der Zukauf des deutschen AP-Dienstes durch die ddp-Eigentümer anders als von der dpa vermutet nicht der Anmeldepflicht unterlag. “Dafür war der Umsatz der geprüften Agenturen zu niedrig”, erklärte Weidner.
Das im April eingeleitete sogenannte Entflechtungsverfahren ist nach Angaben Weidners gestoppt. Ihre Entscheidung teilte die Behörde dem ddp bereits am vergangenen Dienstag mit. In dem Schreiben, das dem epd vorliegt, notierten die Prüfer, es würden “die formellen Voraussetzungen einer Entflechtung (…) nicht vorliegen”. ddp-Sprecher Wolfgang Zehrt sprach von einer “klaren Entscheidung für die Medien- und Angebotsvielfalt”.
@daniel_bouhs
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