Tatort-Kommissare ermitteln nun auch im Netz

Die ARD stellt die neuen Folgen ihrer Krimireihe künftig ins Netz. Wenn auch mit Einschränkungen, denn einfach ist die rechtliche Lage noch immer nicht.

Veröffentlicht auf

am 13. Januar 2010

Für Viele ist das längst Gewohnheit: Wer abends die Tagesthemen oder das heute journal verpasst hat, schaut sie sich im Internet an, in den sogenannten Mediatheken der Sender. Auf diesen Video-Portalen finden sich in voller Länge auch die Politmagazine von Frontal21 bis Panorama oder Dokumentationen. Der viel beschworenen “zeitsouveränen Nutzung” waren bislang indes noch Grenzen gesetzt. Vor allem Fiktionales wie Soaps und Krimis standen nicht im Netz.
Anzeige

Die ARD wartet jetzt jedoch mit einer frohen Botschaft auf. Nachdem sie es geschafft hat, in den vergangenen Monaten nach ihrer Vorabend-Soap Verbotene Liebe auch alle neuen Folgen des Marienhofs ins Netz zu stellen, finden sich in der Mediathek des Ersten zum kostenfreien Abruf künftig auch die neuen Folgen des Tatorts, der mit Abstand beliebtesten Krimireihe der Deutschen. Die Fan-Gemeinde ist immerhin so groß, dass sich an Sonntagen in der Spitze bis zu neun Millionen Menschen vor den Fernsehern versammeln. In einigen Städten gibt es sogar Kneipen, die denTatort zeigen.

Im Netz aber waren die Folgen bislang nur selten zu sehen. Im Gegensatz zu den Vorjahren sei die Verfügbarkeit des jeweils jüngsten Folge nun “endlich der Regelfall und nicht mehr die Ausnahme”, sagte Susanne Solau von der Onlineredaktion des Ersten ZEIT ONLINE: Das Erste werde die Reihe sogar fortan parallel zur TV-Ausstrahlung live im Internet übertragen. Allerdings werde das “wahrscheinlich nicht durchgängig bei jeder Folge gelingen”, denn dem Netzabruf stünden noch immer einige Probleme im Weg.

Die Bundesländer, die für das Medienrecht zuständig sind, haben im Sommer festgelegt, wie lange mit Rundfunkgebühren finanzierte Inhalte online stehen dürfen. In der 12. Novelle ihres Rundfunkstaatsvertrags steht: News und Magazine mit zeitgeschichtlicher Relevanz können ohne zeitliche Beschränkungen ins Netz. Dokumentationen und Servicebeiträge immerhin noch ein Jahr. Doch Unterhaltungsformate wie Telenovelas und Spielfilme, die von den Sendern in Auftrag gegeben werden, nur sieben Tage, Sportübertragungen nur einen Tag lang und Hollywood-Filme gar nicht mehr.

Das mag Nutzer verwundern, die es gewohnt sind, dass online alles zu jeder Zeit zu haben ist. Die Politik will mit dem Gesetz aber das Engagement der privaten Sender schützen, denn auch RTL &und Co. bieten ihre Produktionen immer häufiger auf ihren Portalen an, oft gegen Gebühr oder zumindest mit Werbung finanziert. Öffentlich-rechtlichen Vertretern dagegen sind die Hände gebunden, was unter anderem wie am vergangenen Dienstagabend dazu führt, dass der Intendant des MDR, Udo Reiter, sagt: “Wenn es uns nicht gelingt, unsere Inhalte ins Netz zu bringen, dann ist der Rundfunk am Ende.” Reiter sprach gar von einer “Überlebensfrage”.

Doch sind es nicht allein politische Vorgaben, die den Netz-Tatort verhinderten. Denn selbst in Zeiten, in denen die Sender im Netz präsent sein wollen, sichern sie sich bei einem Produktionsauftrag nicht immer auch gleich das Recht mit, das Ergebnis im Internet ausstrahlen zu können. Das Problem: In der digitalen Welt, in der Mediatheken die Verwertungskette vom Fernsehen hinaus ins Internet verlängern, wollen Produzenten daran mitverdienen und den Sendern nicht mehr Komplettpakete zum gleichen Preis verkaufen.

Sind Sender nicht bereit, für die digitale Verwertung mehr zu zahlen, behalten sich viele Produzenten vor, mit ihren Serien und Filmen im Netz selbst etwas zu unternehmen. So lassen sich beispielsweise sämtliche Staffeln der Comedyreihen Stromberg und Pastewka auf dem Portal MySpass.de abrufen. Das betreiben nicht die Sender wie Sat.1 und ProSieben, die die Produktionen in Auftrag gegeben haben, sondern die Produktionsgesellschaft Brainpool selbst. Und nimmt dort Geld ein. Vor und zwischen den Folgen läuft Werbung.

Die ARD nun hat sich nach langen Verhandlungen im Dezember zu einem Eckpunktepapier durchgerungen, das Produzenten “ausgewogene Vertragsbedingungen” verspricht. Darin verpflichtet sich die ARD, die Hälfte aller Erlöse aus dem Internet, dem Pay-TV, dem Verkauf von DVDs und an kommerzielle Video-Portale an die Produzenten abzuführen.

Das Paket regelt erstaunlich viel, nicht aber die Nutzung der Serien und Filme in den Mediatheken, die bei ARD und ZDF kein kommerzielles Produkt sind. In der ARD meinen sie deshalb, sie können nun alles, was sie voll finanzieren, auch im Netz zeigen. Nur einige ARD-Sender, darunter der für die Stuttgarter und Ludwigshafener Folgen zustandige SWR, zahlen den Mitwirkenden nach Informationen von ZEIT ONLINE aber für das Einstellen einen Online-Zuschlag. Andere Anstalten tun das nicht. Bislang wehren sich die Produzenten nicht dagegen.

Warum es trotzdem noch zu Ausnahmen kommt, konnte Onlineredakteurin Solau nicht sagen. Wohl aber, dass es nun nicht mehr vom Verhandlungswillen einzelner der insgesamt neun ARD-Anstalten abhänge, sondern von “einzelnen Produktionen”.

Das kann nur heißen: Weil einige Tatorte nicht zu hundert Prozent von der ARD bezahlt werden, sondern in wenigen Fällen auch durch Filmfördermittel, sieht die Rechtslage gelegentlich komplizierter aus und bedarf langwieriger Einzelverhandlungen. Ein paar Mal im Jahr kommt der Tatort zudem aus der Schweiz und aus Österreich. Auch dabei ist die Rechtslage wieder völlig anders.

Nicht die letzte rechtliche Hürde, die die Tatorte nehmen müssen, um ins Netz zu gelangen. Die aktuelle Folge “Klassentreffen” mit Dietmar Bär und Klaus J. Behrendt, der am vergangenen Sonntagabend lief, ist wegen einiger blutigen Szenen nur in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr erreichbar: Jugendschutz.

» zum Originaltext auf zeit.de