Streit über Auskunftspflicht des WDR geht in die Berufung

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am 13. Januar 2010

Mit der Frage, ob der WDR Auskünfte nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz erteilen muss, wird sich in Kürze das Oberverwaltungsgericht Münster befassen. Der Journalist Marvin Oppong, der im Rechtsstreit mit dem Sender in erster Instanz gescheitert war, sagte dem epd am Mittwoch in Bonn, er werde in Berufung gehen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im November entschieden, der WDR müsse in diesem Fall keine Auskünfte erteilen.

Oppong will sich im Berufungsverfahren unter anderem auf die Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Fall des ehemaligen HR-Sportchefs Jürgen Emig beziehen. Der BGH hatte Emig, der wegen Bestechlichkeit und Untreue zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, als Amtsträger eingestuft. “Ich sehe nicht ein, warum ein Journalist eines gebührenfinanzierten Senders als Amtsträger gilt, die Sender aber nicht wie Ämter Auskunft geben müssen”, sagte der Journalist.

Ein Sprecher des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) bestätigte dem epd in Berlin, dass die Gewerkschaft Oppong für das weitere Verfahren Rechtsschutz gewähre. “Aus unserer Sicht geht es um eine grundsätzliche Frage”, sagte der Sprecher. Nach Angaben Oppongs sollte die Berufung noch am Mittwoch eingereicht werden.

Der Journalist hatte dem WDR im Jahr 2006 eine Liste mit 47 Unternehmen zukommen lassen und gefragt, mit welchen dieser Firmen der WDR Geschäfte gemacht habe und in welchem Umfang. Damit wollte er herausfinden, ob der WDR Unternehmen beauftragte, für die Mitglieder des Rundfunkrats arbeiteten. Der Sender weigerte sich, diese Auskünfte zu erteilen. Oppong reichte daraufhin Klage ein und berief sich auf das im Jahr 2002 eingeführte nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz.

Auch die damalige Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Bettina Sokol, war der Meinung, der WDR falle unter die Auskunftspflicht des Gesetzes. Sie war sich allerdings nicht sicher, ob der WDR die von Oppong angefragten Informationen herausgeben dürfe oder ob die Angaben unter die Ausnahmeregelungen des Gesetzes fallen.

Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage ab. Staatliche Verwaltungstätigkeit, auf die sich das Informationsfreiheitsgesetz beziehe, übe der WDR nur beim Gebühreneinzug und bei der Vergabe von Sendezeit an Dritte aus, hieß es zur Begründung. Die Geschäfte des WDR im Bereich der Haushaltswirtschaft, die Oppong untersuchen wolle, stellten dagegen keine hoheitliche Verwaltungstätigkeit dar. Deshalb sei das Gesetz hier nicht anwendbar.

Beim WDR war am Mittwoch zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. Der Sender hatte früher zu dem Fall erklärt, die Fragen des Journalisten zielten vor allem auf Geschäftsgeheimnisse und Betriebsinterna, die unabhängig von der Grundsatzfrage nicht herausgegeben werden dürften.