Urteil: WDR fällt nicht unter das IFG

VG Köln: Sender ist keine Behörde - Journalist Oppong scheitert mit Klage.

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am 21. November 2009

Der WDR muss Bürgern keine weitreichende Auskunft nach dem nordrhein-westfälischen Informationsfreiheitsgesetz erteilen. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am 20.  November entschieden. Wie ein Gerichtssprecher dem epd sagte, wurde damit die Klage des freien Journalisten Marvin Oppong abgewiesen. Dieser wollte vom WDR wissen, mit welchen Unternehmen der gebührenfinanzierte Sender zusammenarbeitet und in welchem Auftragsvolumen. Das Gericht entschied, öffentlich-rechtliche Sender seien keine Behörden und übten keine Verwaltungstätigkeiten aus. Deshalb sei das Informationsfreiheitsgesetz hier nicht anwendbar. (AZ: 6 K 2032/08)

Der Jurastudent und nebenberufliche Journalist Oppong hatte dem Sender im August 2006 eine Liste mit 47 Unternehmen zukommen lassen und gefragt, mit welchen dieser Firmen der WDR Geschäfte gemacht habe und in welchem finanziellen Umfang. Mit seiner Recherche wollte er herausfinden, ob der WDR Unternehmen beauftragt hatte, in denen Mitglieder des WDR-Rundfunkrats tätig waren.

Der Sender weigerte sich, diese Auskünfte zu erteilen. Oppong reichte daraufhin Klage ein und berief sich auf das im Jahr 2002 eingeführte nordrhein-westfälische Informationsfreiheitsgesetz (epd 34-35/08). Auch die damalige Landesbeauftragte für Informationsfreiheit, Bettina Sokol, war nach Prüfung des Falls der Meinung, der WDR falle durchaus unter die Auskunftspflicht des Gesetzes. Sie war sich allerdings nicht sicher, ob der WDR die von Oppong angefragten Informationen überhaupt herausgeben dürfe oder ob die Angaben unter die Ausnahmeregelungen des Gesetzes fallen. (epd 84/08).

Der WDR erklärte, die Fragen zielten in wesentlichen Teilen auf Geschäftsgeheimnisse und Betriebsinterna, zu deren Auskunft der Sender unabhängig von der Grundsatzfrage nicht berechtigt sei. Außerdem argumentierte er, das “verfassungsrechtlich geschützte Verfahren der unabhängigen staatsfreien Rundfunkgestaltung” werde erheblich beeinträchtigt, wenn das Informationsfreiheitsgesetz auf öffentlich-rechtliche Sender angewendet werde.

Nach der Entscheidung des Kölner Gerichts teilte der WDR mit, er sehe sich in seiner “grundsätzlichen Rechtsauffassung” bestätigt. Der unterlegene Journalist Oppong sagte dem epd, er wisse noch nicht, ob er das Urteil anfechten werde. Um dies entscheiden zu können, müsse erst die schriftliche Begründung der Richter vorliegen.