Warum es den “Tatort” nicht auf Abruf gibt

Quälende Verhandlungen mit Produzenten und Musik-Labels hindern die Öffentlich-Rechtlichen dabei, im Netz ein gutes Programm zusammenzustellen.

Veröffentlicht auf

am 10. April 2009

Inzwischen will keiner mehr ohne: ARD, ZDF, RTL oder ProSieben, sogar 3sat und der Männersender Dmax haben sogenannte Mediatheken auf ihre Internetseiten gestellt. Dort sollen die sprunghafteren Zuschauer Programme, die sie im klassischen Fernsehen verpasst haben, bequem per Mausklick nachschauen können. Und das obwohl diese Abrufe nicht in die für die Programmmacher wichtige Einschaltquote eingerechnet werden. Das Problem ist bloß: Vor allem ARD und ZDF tun sich noch immer  schwer damit, ein wirklich gutes Video-Angebot zu bieten. Warum nur?

Dabei ist sonntags etwa der “Tatort” so beliebt, dass die Folge “Höllenfahrt” aus Münster am 22. März  fast neun Millionen Zuschauer einschalteten, obwohl zeitgleich im Zweiten der heftig beworbene Dreiteiler “Krupp” anlief – den sahen nur gut sieben Millionen Deutsche. Der Unterschied: Wer “Krupp” verpasst hatte, weil er eigentlich lieber den “Tatort” sehen wollte, konnte den Mehrteiler des ZDF noch sieben Tage nach Ausstrahlung einfach im Netz anschauen. Wer sich aber für “Krupp” entschied, der ging anschließend auf der Internetseite der ARD leer aus: Der “Tatort” wird zwar mit Gebühren finanziert, steht aber noch immer nicht im Netz.
 
Die Chefin von DasErste.de, Ingrid Günther, würde den “Tatort” gerne in ihre Mediathek einspeisen. Sie darf das aber nicht. Die ARD gibt die Sendung zwar in Auftrag, aber nicht für das Netz frei. Günther sagte ZEIT ONLINE, die Krimi-Reihe sei “ein besonders komplexes Thema”, weil da jede der neun Landessender der ARD mitmische. Heißt konkret: Je nachdem, wo der Krimi spielt, gibt ihn ein anderer Sender in Auftrag – und ist damit für die Verwertungsrechte zuständig. So gibt der WDR die Episoden aus Köln in Auftrag, der NDR die aus Hamburg und der SWR jene aus Konstanz.

Hinzu komme, dass jeder Sender seine eigene Vorstellung davon habe, was mit “seinem” Film passiert, sagt Günther. Was sie nicht sagt, ist dennoch bekannt: Einige Landessender wollen nicht, dass der “Tatort” für jedermann abrufbar in der Mediathek steht. Denn dann würden weniger Zuschauer die Wiederholungen in den Dritten Programmen einschalten, die eine Garantie für höhere Einschaltquoten sind. Außerdem überlegt die Sendergemeinschaft, den “Tatort” nach Ausstrahlung als DVD zu verkaufen. Günther versichert aber: “Die ARD ist sich bewusst, dass sie hier Handlungsbedarf hat.”

Aber auch in anderen Fällen ist es für die Sender bisweilen ziemlich kompliziert, neben Ausstrahlungsrechten für das Fernsehen auch noch entsprechende Verträge für die Einspeisung von Sendungen, Serien und Filmen ins Netz zu bekommen.

Das zeigt das Beispiel “Verbotene Liebe”: Hier wurden vor Jahren Produktionsverträge mit langer Laufzeit geschlossen. Und so stehen zwar die kompletten Folgen der ebenfalls im Ersten laufenden Telenovela “Sturm der Liebe” in der Mediathek des Senders, nicht aber die der täglichen Soap. Neue Verträge, die jüngst abgeschlossen wurden, werden aber dafür sorgen, dass auch die “Verbotene Liebe” vom Sommer an im Netz in voller Länge nachgeschaut werden kann. Mehr als ein Jahr nach dem Start der Mediathek.

Ingrid Günther spricht von “einem Zeitfaktor, den wir aussitzen müssen, bis wir alles in die Mediathek stellen können”. Und das könne durchaus noch zwei bis drei Jahre dauern. Das wiederum hat unter anderem mit den Produktionsgesellschaften zu tun. Die liegen nämlich mit ARD und ZDF im Clinch. So wirft die Allianz Deutscher Produzenten den Sendern vor, sie  seien nicht bereit, genug für Internetrechte zu zahlen. ARD und ZDF aber argumentieren: Eine Bereitstellung im Netz sei selbstverständlich. Eine Annäherung ist mühsam, eine Lösung noch nicht in Sicht.

Der Digital-Stratege des ZDF, Robert Amlung, sagt dann auch: “Wir verhandeln noch immer sehr grundsätzliche Dinge.” Dabei gehe es gar nicht nur um die Bedürfnisse der Produzenten, sondern auch um die Wünsche der Musikindustrie. Denn bei der Untermalung ihrer Sendungen mit Musik müssen die Sender aufpassen: Selbst wenn sie von den Produzenten das Okay haben, Sendungen ins Netz zu stellen, heißt das nicht, dass sie das auch mit der in Filmen und Beiträgen verwendeten Musik dürfen.

“Ich wage keine Prognose darüber, wie lange es dauern wird, bis wir Lösungen gefunden haben, die zu den verschiedenen Urheberrechten passen”, sagt Amlung. Bis es so weit ist, betreiben die Sender schon mal etwas mehr Aufwand, wenn sie etwas vom TV ins Netz heben wollen. Bei Sportbeiträgen, tauschen die Programmmacher schon mal eine im Fernsehen verwendete Musik mit einer Melodie aus, die von einem Label kommt, das bei der Rechteklärung für das Netz umgänglicher ist.

Während Nachrichten- und Ratgebersendungen fast ohne Hindernisse ins Netz gestellt werden können, bereiten den Sendern noch Jahrzehnte alte Serien und Dokumentationen mit historischen Material Sorgen. So kann das ZDF nicht einfach eine “Derrick”-Nacht für Fans des Kult-Kommissars in der Mediathek veröffentlichen. Weil damals keine Internetrechte verhandelt wurden, müssten sie alle Darsteller um Erlaubnis bitten – bei Verstorbenen gar Angehörige. “Das bleibt vorerst ein großes Problem”, sagt Amlung.

Die Branche steckt ihre Hoffnung allerdings in ein neues Urheberrecht. Geplant ist, die Klärung der Urheberrechte umzukehren. Dann dürfte das ZDF einen “Derrick”-Krimi einfach ins Netz stellen. Nur, wenn jemand einen Anspruch, etwa  auf eine Zulage seiner damaligen Gage selbst beim Sender anmeldet, müsste der zahlen. “Die Praktiker sind sich aber noch uneins”, sagt Amlung. “Unsere Experten sagen: abwarten, ob das wirklich etwas bringt.”

Sind die genannten Probleme gelöst, wird es dennoch Ausnahmen geben. ARD und ZDF bekommen dieser Tage von der Politik Einschränkungen für ihre Internetauftritte verpasst. Der neue Rundfunkstaatsvertrag, sieht vor, dass zwar Eigenproduktionen wie der “Tatort”, das “Traumschiff” oder die “Verbotene Liebe” ins Netz dürfen, nicht aber das gesamte Programm. Sportsendungen wären nur für einen Tag und Hollywood-Einkäufe überhaupt nicht online abrufbar.

Der Zuschauer wird also nicht umhin kommen, weiterhin den Fernseher oder zumindest einen Rekorder gezielt einzuschalten. Auf Abruf wird es  auch in Zukunft nicht alles geben.

» zum Originalbeitrag auf Zeit.de