Ministerpräsidenten drängen ARD zu besserem Finanzausgleich

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am 24. Oktober 2008

Dresden (epd). Die Ministerpräsidenten der Länder haben die ARD aufgefordert, binnen eines Jahres konkrete Vorschläge für einen besseren Finanzausgleich unter den Anstalten des Senderverbunds zu unterbreiten. “Wir hoffen, dass dazu aus der ARD ein einvernehmlicher Vorschlag kommt - sonst werden wir eingreifen”, sagte der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), am Freitag nach dem Treffen der Länderchefs in Dresden. Der sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) betonte mit Blick auf den neuen Rundfunkstaatsvertrag, für Medienpolitik sei der deutsche Gesetzgeber zuständig und nicht die EU-Kommission.

Die Neuregelung des ARD-Finanzausgleichs durch die Länder ist für Ende 2009 terminiert. Tillich sagte, die ARD müsse ein eigenes Interesse daran haben, dass alle Anstalten ein gutes Programm bieten könnten. Wowereit sprach von “Disproportionen” in der Gebührenverteilung der ARD-Anstalten. Vor allem kleinere Sender seien “gleich doppelt benachteiligt”, weil sie “von Hause aus schon nur eine kleine Masse und dann auch noch Ausfälle im Gebührenaufkommen haben”. Wowereit schloss in diese Beschreibung ausdrücklich den Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) mit ein. Der RBB leidet wie der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) an Gebührenausfällen, weil in seinem Sendegebiet viele Arbeitslose leben, die von der Zahlung der Rundfunkgebühren befreit sind.

Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung muss ein Prozent des gesamten Gebührenaufkommens der ARD zugunsten der kleinen Anstalten umverteilt werden. Zurzeit liegt diese Summe bei etwa 50 Millionen Euro, der WDR trägt nach eigenen Angaben davon 44,5 Prozent. Daneben gibt es bilaterale Vereinbarungen zwischen großen und kleinen Anstalten. Im April hatten die ARD-Intendanten beschlossen, dass Radio Bremen, der MDR, der Saarländische Rundfunk (SR) und der RBB weniger zum Ersten Programm zuliefern müssen und so entlastet werden.

Bereits am Donnerstag hatten die Ministerpräsidenten der 12. Novelle des Rundfunkstaatsvertrags zugestimmt. Wowereit sagte am Freitag, er gehe von einem guten Ausgleich der Interessen von Privatsendern und Verlegern auf der einen und den gebührenfinanzierten Rundfunkanstalten auf der anderen Seite aus. “Das sieht man daran, dass heute schon von allen Seiten Kritik geübt wird”, sagte Wowereit.

Mit der Novelle sollen ARD und ZDF Fernseh- und Radiosendungen nur noch sieben Tage nach Erstausstrahlung ins Internet stellen dürfen. Für Spitzensport-Veranstaltungen wie die Fußball-Bundesliga soll eine engere Frist von nur 24 Stunden gelten. Außerdem sollen die Internet- und Digitalsender-Aktivitäten von ARD und ZDF künftig in einem so genannten Drei-Stufen-Test unter anderem darauf geprüft werden, ob sie einen freien Wettbewerb unter Medienunternehmen gefährden könnten.

Das Gesetz wird von den Länderchefs erst am 18. Dezember formell beschlossen und muss dann noch die Länderparlamente passieren. Die Änderungen, die im Mai 2009 in Kraft treten sollen, waren größtenteils von der EU-Kommission gefordert worden. “Wir waren uns alle einig: Medienpolitik wird in Deutschland gemacht und nicht in Brüssel”, betonte Tillich. Die Länderchefs ließen sich deshalb von der Kommission auch nicht unter Zeitdruck setzen. “Wir gehen aber von einer konsensualen Haltung der EU-Kommission aus, weil es letztlich nicht um die Zeit geht, sondern um den Inhalt”, so der sächsische Ministerpräsident.