ARD-Doping-Experte siegt gegen Deutschen Ski-Verband
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am 21. Oktober 2008
Der ARD-Doping-Experte Hans-Joachim Seppelt hat in seinem Rechtsstreit mit dem Deutschen Ski-Verband (DSV) einen Sieg eingefahren. Seppelts Anwalt Michael Fricke bestätigte dem epd am Dienstag, dass das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) am gleichen Tag eine bereits im Januar 2008 vom DSV erwirkte Verfügung gegen den Journalisten aufgehoben hat. Der Jurist sprach von einem Grundsatzurteil für die Pressefreiheit. Der DSV will nun die schriftliche Begründung abwarten, bevor er über weitere rechtliche Schritte gegen Seppelt entscheidet.
Seppelt war untersagt worden, deutsche Sportler pauschal zu verdächtigen, die Dienste einer Wiener Blutbank in Anspruch genommen zu haben. Die war wiederum in den Medien mit Doping in Verbindung gebracht worden. Der ARD-Mitarbeiter hatte seine Recherchen unter anderem in der “Tagesschau” verbreitet.
SWR-Sportchef Michael Antwerpes hatte sich im Ersten Programm für Seppelts Arbeit entschuldigt. Weil die ARD damals den Biathlon-Weltcup übertrug, sorgte Seppelts Meldung für besonderes Aufsehen. Antwerpes sprach im Beisein eines DSV-Funktionärs von einer “journalistischen Fehlleistung” des freien Journalisten.
Seppelts Anwalt Fricke bezeichnete die Entscheidung des OLG gegenüber epd als “ein Grundsatzurteil in Sachen Pressefreiheit”. Nun sei klar, dass Verbände nicht vorgeschoben werden könnten, wenn Mitglieder selbst nicht bereit seien zu klagen. In dem konkreten Fall hatte Seppelt keinen Betroffenen namentlich genannt. Der Journalist weigerte sich aus Gründen des Informantenschutzes bisher auch, seine Quellen preiszugeben.
Der DSV kann laut Fricke im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht mehr in eine höhere Instanz gehen. Das Hamburger Landgericht hatte die Verfügung im März noch in erster Instanz bestätigt. Laut Fricke kann der DSV den Fall jedoch noch in einem Hauptsacheverfahren neu aufrollen lassen. Dann wäre der Bundesgerichtshof die höchste Instanz.
DSV-Sprecher Stefan Schwarzbach sagte dem epd, dem Verband liege bisher keine Entscheidung vor. “Wir müssen jetzt erst einmal sehen, was das Urteil hergibt”, sagte Schwarzbach. Er sagte aber auch: “Wer, wenn nicht wir, sollte denn gegen journalistische Vorwürfe vorgehen können, wenn Beschuldigte nicht namentlich benannt, aber unserem Umfeld pauschal zugeordnet werden?”
Seppelt sagte dem epd zu der Gerichtsentscheidung: “Ich bin froh, dass hier nach langer Zeit endlich Klarheit geschaffen wurde. Ich freue mich auch, dass das Gericht in diesem Verfahren den Schutz der Pressefreiheit betont hat.” Der Journalist war bei der mündlichen Verhandlung vor dem OLG am Dienstag nicht persönlich anwesend, weil er sich im Urlaub befand.
@daniel_bouhs
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