Weichenstellung für ARD und ZDF
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am 12. Juni 2008
Am Dienstag lief Peter Voß zur Höchstform auf. Da stand der Ex-Intendant des SWR in Mainz vor Studenten und sprach über den “öffentlich-rechtlichen Rundfunk online - Möglichkeiten und Grenzen”. Es war ein guter Zeitpunkt, denn heute kommen in Berlin die Ministerpräsidenten zusammen, um den 12. Rundfunk-Änderungs-Staatsvertrag abzustimmen.
Es geht um die Frage, was ARD und ZDF mit unseren Gebühren anstellen dürfen - und was nicht. Dem Publizistik-Nachwuchs erklärte Voß: “Bei den Entscheidungen geht es den Öffentlich-Rechtlichen wie der privaten Konkurrenz ans Existenzielle.” Deshalb wundere es ihn auch nicht, dass es seit Monaten eine “außerordentlich aggressive Kampagne der Printmedien gegen uns gibt, die aber manchmal auch genauso polemisch beantwortet wird”. Mit anderen Worten: ARD und ZDF und Privatsender wie Verleger gehen sich derzeit an die Gurgel.
Das Papier ist quasi die Gebrauchsanweisung für die gebührenfinanzierten Radio- und Fernsehprogramme. Weil Rundfunk Kultur und Kultur wiederum Sache der Länder ist, sind die Landeskammern zuständig. Sie stimmen einen Entwurf ab, den dann alle 16 Parlamente absegnen müssen. Doch was bisher meist reibungslos über die Bühne ging, sorgt jetzt für heftige Diskussionen.
Die Politik leidet nämlich unter einem Dilemma: Sie muss gleichzeitig Auflagen der EU und den Willen des Bundesverfassungsgerichts umsetzen - zwei gegenläufige Positionen. Während Brüssel in den Rundfunkgebühren eine Subvention sieht und die Gefahr beschreibt, zwangsfinanzierte Angebote könnten dem freien Markt schaden, sprachen die Richter den Öffentlich-Rechtlichen noch im Herbst einen Bestandsschutz und eine Entwicklungsgarantie zu - vor allem für das Internet.
Voß hatte damals die entscheidende Klage mit angestrengt. In Mainz sprach er eine der Fragen an, mit denen sich die Landesväter heute befassen: Wie lange dürfen ARD und ZDF ihre Beiträge eigentlich ins Netz stellen? Verleger und Privatsender wollen das am liebsten ganz untersagen. Weil aber auch die schärfsten Kritiker einsehen, dass das weltfremd wäre, ist eine Frist von sieben Tagen im Gespräch. Dazu Voß: “Wenn jemand aus dem Urlaub kommt und eine ‚Panorama’-Ausgabe sehen will, die er verpasst hat, beeinträchtigt das doch nicht die Auflagen der Zeitungen.”
Aber Ausnahmen sollen möglich sein. Die wahrscheinlichste Variante ist, dass politische Inhalte und Magazine von der Sperre ausgenommen werden können. Auch Themendossiers, wie zu den Olympischen Spielen und den Entwicklungen in Tibet, wären wohl nicht in Gefahr. Gleichzeitig könnte man die Sendungen begrenzen, die einen existierenden Markt angreifen. Sollte etwa die ZDF-Telenovela “Wege zum Glück” mit ihren 600 Folgen oder der ARD-”Marienhof” dauerhaft im Netz stehen, wenn RTL mit seinem Archiv von “Gute Zeiten, schlechte Zeiten” Geld verdienen will?
Die Medienpolitiker streiten auch, welche und wie viele Texte ARD und ZDF zu ihren Radio- und Fernsehbeiträgen ins Netz stellen dürfen. Klar ist: Eine “gebührenfinanzierte elektronische Presse” wird es nicht geben, die ist aber auch gar nicht in Sicht. Strittig ist, ob Ratgeber- oder Nachrichtenportale von ARD und ZDF nötig sind. Die Betroffenen sagen, der Nutzer steuere eben nur “vollständige” Internetauftritte an. Die Kritiker halten dagegen und fragen: Warum braucht die ARD ein allumfassendes Ratgeberportal, wenn es doch hunderte Zeitschriften gibt, die eigene Online-Ableger haben.
Schwieriger würde es, wenn sich Hardliner durchsetzen sollten: Internetinhalte von ARD und ZDF dürften dann nicht mehr programm- sondern nur noch sendungsbegleitend sein. Dossiers zu einem Thema mit Beiträgen aus Nachrichtensendungen, Magazinen und Dokus, also aus dem gesamten Programm gespeist, wären dann nicht mehr drin. Aber warum sollte ARD und ZDF verboten sein, was sonst im Netz üblich ist?
Das Verfahren, das neue Angebote von ARD und ZDF und deren Befristung prüfen soll, wird ebenfalls mit der anstehenden Novelle eingeführt. Der so genannte Drei-Stufen-Test soll abklopfen, ob sie überhaupt nötig sind und ob sie Angebote von privaten Sendern oder Verlegern gefährden. Für dieses Verfahren sollen die Rundfunkräte zuständig sein. Die Konkurrenz mahnt jedoch, diese Gremien seien befangen, weil sie formell Teil der Sender sind, die sie eigentlich kontrollieren sollen. Voß sagte dazu in Mainz zu Wissenschaftlern: “Das ist ihre Chance! Und auch wenn die Gremien möglicherweise schon vorher wissen, wie sie entscheiden werden, werden sie bei ihrem Besuch vielleicht noch den Eindruck erwecken, an Ihrer Meinung interessiert zu sein.” Genau das aber ist die Befürchtung. Privatsender fordern deshalb ein neues, externes Kontrollorgan.
@daniel_bouhs
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